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   SG Berlin, 19.12.2007 - S 61 AS 22110/07 ER   

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https://dejure.org/2007,26178
SG Berlin, 19.12.2007 - S 61 AS 22110/07 ER (https://dejure.org/2007,26178)
SG Berlin, Entscheidung vom 19.12.2007 - S 61 AS 22110/07 ER (https://dejure.org/2007,26178)
SG Berlin, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - S 61 AS 22110/07 ER (https://dejure.org/2007,26178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines EU-Ausländers auf unverzügliche Bescheidung des Antrags auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes; Form des Antrags auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Regelung zum Ausschluss von Leistungen zur Sicherung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 287
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2006 - L 18 B 772/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung des Leistungsträgers zur

    Auszug aus SG Berlin, 19.12.2007 - S 61 AS 22110/07
    Zumindest die Möglichkeit, die Aufnahme einer Beschäftigung nach § 284 SGB III zu erlauben, wird man im Hinblick darauf, dass eine solche bisher nicht abgelehnt, sondern nach dem Vorbringen des Antragstellers für eine von ihm ausgeübte Tätigkeit lediglich nicht für erforderlich gehalten wurde, bejahen müssen (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 07.09.2006 - L 18 B 772/06 AS ER - zu einem früheren Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung).

    Ohne eine solche fehlt es nach zutreffender Auffassung ebenfalls an dem für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderlichen Anordnungsgrund (ähnlich: LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 07.09.2006 - L 18 B 772/06 AS ER -: fehlendes Rechtsschutzbedürfnis).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2007 - L 19 B 116/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berechtigte - Leistungsausschluss für

    Auszug aus SG Berlin, 19.12.2007 - S 61 AS 22110/07
    Bei seiner Entscheidung wird der Antragsgegner zu berücksichtigen haben, dass die Regelung zum Ausschluss von Leistungen des SGB II in § 7 Absatz 1 Satz 2 SGB II für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich alleine aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, bei EU-Ausländern wegen des Vorrangs europäischen Rechts und des Diskriminierungsverbots in Art. 12 EGV einer gemeinschaftsrechtskonformen einschränkenden Auslegung dahingehend bedarf, dass der Ausschlusstatbestand nicht greift, wenn sich ein Antragsteller bereits länger als 3 Monate erlaubt in Deutschland aufhält (so: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 25.04.2007 - L 19 B 116/07 AS ER -) und auch dann nicht einschlägig ist, wenn sich ein Aufenthaltsrecht eines EU-Bügers nicht nur aus § 2 Absatz 2 Nr. 1, 2. Alt FreizügG/EU (Freizügigkeit zu Zwecken der Arbeitssuche) ergibt, sondern aus einem anderen Tatbestand des § 2 FreizügG/EU (LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - L 14 B 963/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - erwerbsfähiger Unionsbürger - Einreise zum

    Auszug aus SG Berlin, 19.12.2007 - S 61 AS 22110/07
    Insbesondere greift der Leistungsausschlusstatbestand des § 7 Absatz 1 Satz 2 SGB II also nicht bei einem Aufenthaltsrecht von Arbeitnehmern nach § 2 Absatz 2 Nr. 1, 1. Alt FreizügG/EU, von niedergelassenen selbständigen Erwerbstätigen nach § 2 Absatz 2 Nr. 2 FreizügG/EU und bei sonstigen selbständig tätigen Anbietern von Dienstleistungen nach § 2 Absatz 2 Nr. 3 FreizügG/EU, wobei grundsätzlich auch solche beruflichen Tätigkeiten zu berücksichtigen sind, die lediglich geringfügigen Umfang haben (s. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.11.2006 - L 14 B 963/06 AS ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.05.2006 - L 5 B 1401/05

    Angemessenheit der Kosten für Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB 2

    Auszug aus SG Berlin, 19.12.2007 - S 61 AS 22110/07
    Es fehlt hierfür unabhängig von der Frage, ob der geltend gemachte Leistungsanspruch (Anordnungsanspruch) besteht, am erforderlichen Anordnungsgrund, der sich immer auf die Beseitigung in der Zukunft drohender Nachteile beziehen muss (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.05.2006 - L 5 B 1401/05 AS ER).
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